Wer oder was wird bei der Europawahl gewählt?
Bei der Europawahl 2004 werden in allen 25 Mitgliedstaaten
der Europäischen Union 732 Abgeordnete für das Europäische Parlament
gewählt.
Wie war das Wahlergebnis 1999? Wer hat wie viele Sitze im
Europäischen Parlament erhalten?
Bei einer Wahlbeteiligung von 45,2% haben die SPD 30,7%,
die CDU 39,3, die Grünen 6,4%, die CSU 9,4%, die PDS 5,8%, die FDP 3,0%
und Sonstige 5,4% aller Stimmen erhalten. Von den 99 auf Deutschland
entfallenen Sitze erhielten die SPD 33 Sitze, die CDU 43 Sitze, die Grünen
7 Sitze, die CSU 10 Sitze und die PDS 6 Sitze. Da die FDP die 5%-Hürde
verfehlt hat, bekam sie keine Sitze. Die Ergebnisse werden vom
Bundeswahlleiter veröffentlicht. Siehe:
www.bundeswahlleiter.de/wahlen
Wie viele Sozialdemokraten aus Deutschland haben einen
Sitz im Europäischen Parlament? Wer sind sie?
Durch die Wahl 1999 konnte die SPD 33 Sitze erhalten. Im
Laufe der Legislaturperiode sind 2 Abgeordnete durch Parteiwechsel dazu
gekommen, so dass jetzt die SPD mit 35 Abgeordneten vertreten ist. Infos
über die 35 deutschen Sozialdemokraten im EP kann man unter
www.spd-europa.de
erhalten.
Wie war das Wahlergebnis 1999 in
Köln?
Bei einer Wahlbeteiligung von 41,2% haben die SPD 35,2%,
die CDU 40,7% und die Grünen 14,2% der Stimmen erhalten.
Welche Sozialdemokraten kandidieren 2004? Welche davon
kandidieren für Köln?
Eine Übersicht über alle sozialdemokratischen
Kandidatinnen kann man auf der Internetseite
www.europakampa.de erhalten.
Der Spitzenkandidat (Platz 1 der Bundesliste) ist Martin Schulz. Für Köln
kandidiert Wilfried Kuckelkorn (Platz 30 der Bundesliste).
www.wilfried-kuckelkorn.de
Wie viele Sozialdemokraten gibt es
insgesamt im Europäischen Parlament? Gibt es dort auch Fraktionen? Was ist
der Unterschied zwischen der SPD und der SPE?
Die SPD ist auf europäischer Ebene in einem
internationalen Parteienverbund, der SPE (Sozialdemokratische Partei
Europas) eingebettet. Englisch: Party of European Socialists (PES). Die
SPE stellt 175 Abgeordnete im Europäischen Parlament. Siehe auch
www.eurosocialists.org
Wann und wie häufig findet die
Europawahl statt?
Die erste Direktwahl zum Europäischen Parlament hat im
Juni 1979 stattgefunden. Seither erfolgt sie regelmäßig alle fünf Jahre.
Am 13. Juni 2004 wird in Deutschland zum sechsten Mal das Europäische
Parlament gewählt. Die letzten Wahlen fanden im Juni 1999 statt.
Wird in allen Mitgliedstaaten der EU gleich gewählt?
Nein. Die Europawahl findet in dem Zeitraum vom 10. bis
13. Juni 2004 zu dem von jedem Mitgliedstaat selbst festgelegten Termin
statt. Die Abgeordneten aller Mitgliedstaaten werden nach "einheitlichen
Grundsätzen" in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl
gewählt. Die Wahl ist in allen 25 Mitgliedstaaten zwar gleich organisiert,
jedoch gibt es vereinzelt nationale Besonderheiten. So können Wähler in
Dänemark z. B. mit „Vorzugsstimmen“ Kandidat(inn)en von hinten nach vorn
befördern, in Großbritannien wird traditionsgemäß an einem Donnerstag
gewählt.
Wie erfolgt die Wahl in Deutschland und Köln? Wen kann ich
wählen? Wie viele Stimmen habe ich? Gibt es Direktwahlkreise oder Listen?
Im Europäischen Parlament sind 99 Abgeordnete aus
Deutschland vertreten. Sie werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
mit Listenwahlvorschlägen gewählt. Jeder Wahlberechtigte hat daher nur
eine Stimme, mit der eine Liste der jeweiligen Partei gewählt wird. Es
gibt - im Gegensatz zur Bundestagswahl - keine Direktkandidaten. Je nach
Wahlergebnis werden die Kandidaten in der Reihenfolge der Liste ins
Europäische Parlament einziehen können. SPD, PDS und die Grünen haben
Bundeslisten, die CDU und CSU Landeslisten.
Ändert sich durch die EU-Erweiterung etwas an den Wahlen?
Durch den Beitritt von 10 neuen Staaten zur Europäischen
Union am 1. Mai 2004 können erstmals Bürger aus 25 Staaten an den Wahlen
teilnehmen. Für Deutschland gibt es bei dem Ablauf der Wahlen keine
Veränderungen. Änderungen gibt es für andere Mitgliedstaaten bei der
Sitzverteilung im Parlament. Momentan entsenden 15 Mitgliedstaaten 626
Europaabgeordnete. Ab der Wahl 2004 werden es 732 Abgeordnete aus 25
Ländern sein. Um Platz für die Abgeordneten der zehn neuen Länder zu
schaffen, müssen fast alle Mitgliedstaaten - bis auf Deutschland und
Luxemburg - Sitze abgeben.
Wer darf an der Wahl teilnehmen? Dürfen Unionsbürger in
Deutschland wählen?
Generell gilt, dass alle Bürgerinnen und Bürger der EU
über 18 Jahre in dem EU-Land, in dem sie leben, wählen dürfen. Sie müssen
dabei nicht dessen Staatsangehörigkeit besitzen. Das Wahlrecht darf jedoch
nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Unionsbürger können im
Wohnsitzmitgliedstaat von ihrem Wahlrecht aber nur auf Antrag Gebrauch
machen. Anträge für die Eintragung ins Wählerverzeichnis sind bei den
Wahlämtern erhältlich. Sie müssen bis zum 23. Mai gestellt sein. Nähere
Infos veröffentlicht der Bundeswahlleiter:
www.bundeswahlleiter.de/wahlen/euwahl04.htm
Gibt es - wie bei der Bundestagswahl - die Möglichkeit der
Briefwahl?
Ja. Ein Wahlberechtigter, der in ein Wählerverzeichnis
eingetragen ist, kann sein Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Wie werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments
bezahlt?
Die Abgeordneten erhalten dieselben Diäten wie die
nationalen Parlamentarier ihres Herkunftslandes (bei uns die
Bundestagsabgeordneten). Diese Diäten werden von den Mitgliedstaaten an
die Abgeordneten ausgezahlt.
Wie arbeitet das Europäische Parlament?
Der größte Bestandteil der Arbeit der Abgeordneten ist die
inhaltliche Vorbereitung von Gesetzentwürfen im Rahmen der
Ausschussarbeit. In der Regel ist jeder Abgeordnete Mitglied in einem der
17 ständigen Ausschüsse. Diese decken alle wesentlichen Politikfelder der
EU ab. Fraktionssitzungen finden zwei- bis dreimal monatlich in Brüssel
sowie einmal im Monat in Straßburg statt. Plenartagungen finden
normalerweise einmal im Monat in Straßburg und viermal jährlich in Brüssel
statt.
Warum hat das Europäische Parlament drei Standorte?
Straßburg ist der offizielle Sitzungsort des Europäischen
Parlaments. Dies haben die Regierungschefs im Vertrag von Amsterdam
festgelegt. In Brüssel tagen die Parlamentsausschüsse. In Luxemburg sind
noch wenige Teile der Parlamentsverwaltung. Die zwei Sitzungsorte des
Europäischen Parlaments sind kosten- und arbeitsintensiv und lediglich
damit zu begründen, dass Frankreich als Gründungsmitglied der Europäischen
Union darauf bestanden hat, dass in Straßburg wichtige Institutionen
angesiedelt sind. Allerdings hat sich Brüssel durch den Kompetenzzuwachs
des Europäischen Parlaments und die Bedeutung der Europäischen Kommission
in den vergangenen 15 Jahren zum eindeutigen Zentrum der europäischen
Politik entwickelt. Hier tagen die europäischen Parlamentarier in
verschiedenen Gremien drei Wochen im Monat.
Welche Aufgaben, Rechte und Pflichten hat das Europäische
Parlament? Hat es überhaupt was zu sagen?
Das Europäische Parlament hat grundsätzlich drei
Kernkompetenzen: Gesetzgebung, Budgetrechte und Kontrollrechte.
Gesetzgebung: Das Parlament
teilt sich die gesetzgebende Gewalt mit dem Rat. Das am häufigsten
angewandte Gesetzgebungsverfahren ist das Mitentscheidungsverfahren. Dabei
sind das EP und der Rat einander gleichgestellt und erlassen gemeinsame
Rechtsakte. Bei einer Reihe anderer Rechtsakte ist das EP anzuhören. Die
Rechte des EP sind in den letzten Jahren kontinuierlich ausgeweitet
worden. Das EP ist bei über 75% der EU-Gesetzgebung gleichberechtigter
Partner des Rates. Das Verfahren der Mitentscheidung gilt z.B. für die
Bereiche Umweltschutz, Verbraucherschutz, Binnenmarkt, Verkehr, Forschung,
Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Bildung und Kultur.
Budgetrechte: Das EP teilt
sich die Haushaltsbefugnis mit dem Rat. Der Haushalt der EU wird jährlich
von EP und Rat gemeinsam verabschiedet. Das EP kann daher Einfluss auf die
Ausgaben der EU ausüben. Zudem überwacht der Ausschuss für
Haushaltskontrolle die Verwendung der Haushaltsmittel und achtet darauf,
dass die finanziellen Interessen der Europäischen Union gewahrt werden.
Erst auf Grundlage einer kritischen Prüfung erteilt oder verweigert das
Parlament der Kommission die Haushaltsentlastung.
Kontrollrechte: Das EP übt
eine demokratische Kontrolle über die anderen europäischen Organe aus. Zum
Kontrollrecht es EP gehört es u.a., bei Missständen
Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Auch die Kommission ist politisch
rechenschaftspflichtig gegenüber dem Parlament. Das Parlament kann die
gesamte Kommission durch einen Misstrauensantrag zum Rücktritt zwingen.
Das EP spielt auch eine maßgebliche Rolle bei der Ernennung der
Kommission.
Wie werden bei der parlamentarischen Arbeit die
sprachlichen Barrieren überwunden?
Die Abgeordneten des EP und deren Mitarbeiter sprechen in
der Regel mehrere Sprachen. Grundsätzlich werden offizielle Sitzungen und
Dokumente in alle Amtssprachen der EU übersetzt. Aus diesem Grund
unterhält die EU einen umfangreichen Dolmetscher- und Übersetzerdienst, in
dem ca. 30 Prozent aller EU-Bediensteten beschäftigt sind.
Arbeitsgruppensitzungen und interne Verhandlungen werden nicht übersetzt.
Informationen über das Europäische Parlament und dessen Arbeit können
abgerufen werden beim Informationsbüro des EP für Deutschland unter
www.europarl.de bzw. unter
www.europarl.eu.int
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