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EU-Erweiterung

 

Die Erweiterung der EU zum 1. Mai 2004

Am 1. Mai 2004 wird sich die Europäische Union um 10 weitere Mitglieder erweitern – die größte Erweiterung in der Geschichte der Europäischen Union, die sich auf der Basis des Artikels 49 EU-Vertrag schon fünfmal erweitert hat.

Nach Artikel 49 EU-Vertrag kann jeder europäische Staat, der die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie sowie die Menschenrechte und Grundfreiheiten und die Rechtsstaatlichkeit achtet, die Mitgliedschaft in der Union beantragen. Folgende Länder werden am 1. Mai hinzukommen: Ungarn, Polen, Tschechien, Slowenien, die Slowakei, Lettland, Estland, Litauen, Malta und Zypern. Mit Bulgarien und Rumänien wird bereits über eine Aufnahme verhandelt – andere Staaten haben Beitrittsgesuche gestellt, die nach klaren und fairen Kriterien geprüft werden.

Durch die EU Erweiterung wird die Spaltung des Kontinents überwunden. Diese Entwicklung ist wirtschaftlich wie politisch eine große Chance für Europa und sichert den inneren und äußeren Frieden.

Vorteile der Erweiterung:

- Seit der europäischen Einigung gibt es in Europa eine lange Ära von Frieden, Demokratie und Wachstum. Es liegt in unserem Interesse, die neuen Demokratien in Mittel- und Osteuropa in diesen Prozess einzubeziehen, um Stabilität und Sicherheit für Europa zu garantieren. - Mit der Erweiterung entsteht in Europa der größte gemeinsame Wirtschaftsraum der Welt, in dem rund 450 Millionen Mitglieder leben. - Die Beitrittsländer haben hohe Wachstumsraten, Deutschland wird aufgrund seiner geographischen Nähe zu diesen Staaten besonders von der Importnachfrage profitieren. - Inzwischen haben die Warenumsätze deutscher Firmen in den Beitrittsstaaten die zusammengefassten Umsätze in den USA und Kanada übertroffen. - Die Umwelt gewinnt: Mit der Erweiterung gelten die hohen Umweltstandards der EU auch in den neuen Mitgliedstaaten: Z.B. muss die Luftverschmutzung eingedämmt werden, die Kernkraftwerkstechnik muss den EU-Sicherheitskriterien genügen.

Herausforderungen:

- Grundsätzlich garantiert die EU die Freizügigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft. Um eine unkontrollierte Zuwanderung von Arbeitskräften aus den Beitrittsstaaten zu vermeiden, hat die Bundesregierung eine siebenjährige Übergangsfrist bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit durchgesetzt. - Eine verstärkte Zusammenarbeit innerhalb der EU wird es bei der Kriminalitätsbekämpfung geben. Alle EU-Staaten sind verpflichtet, Terrorismus, Menschenhandel und Drogenkriminalität schon an ihren Außengrenzen zu bekämpfen; die EU unterstützt die neuen Mitglieder durch Ausbildung und Ausstattung von Polizei und Justiz. „Wir haben bereits jetzt einen regen Handel mit den Beitrittsländern. Der wird nach deren Beitritt weiter zunehmen. Für NRW bedeutet die Osterweiterung weitaus mehr Chancen als Risiken“, meint NRW-Ministerpräsident Peer Steinbrück. Damit die Osterweiterung nicht zu einem Steuerdumping in Europa führt, setzt sich die Bundesregierung für eine Koordinierung der Steuerpolitik auf europäische Ebene ein.