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Ausbildungskonsens
24.04.2004


Beschluss zum Thema "Ausbildungskonsens" - Sitzung des Landesvorstandes
am 24. April 2004

Ausbildung ist gesellschaftliche Verpflichtung und ökonomisches Erfordernis

Jedem ausbildungswilligen jungen Menschen einen Ausbildungsplatz zu verschaffen, ist eine moralische und gesellschaftliche Verpflichtung und zugleich eine Voraussetzung fuer die langfristige ökonomische Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Deutschland, der seinen Platz ohne erstklassigen Nachwuchs nicht halten kann. In einer der führenden Wirtschaftsnationen der Welt darf kein Jugendlicher von der Schule in die Arbeitslosigkeit entlassen werden.

Entscheidend ist das gemeinsame Ziel: Ausbildung für alle

Wenn weniger als 30 Prozent aller Betriebe ausbilden und Jahr für Jahr viele junge Menschen keine Chance zu einem Start in die berufliche Ausbildung und damit in eine selbst bestimmte Zukunft bekommen, sind Staat und Wirtschaft zum Handeln verpflichtet. Dabei sind wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten einig: Richtschnur ist einzig und allein die Erreichung des Ziels, Ausbildung für alle sicherzustellen. Und:

Unter den Wegen, die dazu führen, das gemeinsame Ziel zu erreichen, treten wir fuer den konkreten Weg ein, der das Wirksamste sicher stellt.

Vor dem Hintergrund der Entwicklung in den vergangenen Jahren ist der Ruf nach einer gesetzlichen Regelung nachvollziehbar.

Tatsache ist: Die Arbeitgeber kommen in ihrer Gesamtheit ihrer gesellschaftlichen Verpflichtung nicht nach.

Unser Weg in Nordrhein-Westfalen hat Modellcharakter

Wir in Nordrhein-Westfalen haben mit dem Ausbildungskonsens unterhalb der Schwelle einer gesetzlichen Regelung gute Erfahrungen gemacht und gezeigt, dass eine bedarfsgerechte Ausbildung im Konsens möglich ist. Im letzten Ausbildungsjahr ist bei uns allen ausbildungsfähigen und ausbildungswilligen jungen Menschen ein Ausbildungsplatz angeboten worden.

Wir haben damit einen Präzedenzfall geschaffen, der beispielhaft für andere Länder sein kann und den wir weiter entwickeln wollen. Die Ergebnisse des nordrhein-westfälischen Weges werden auch in anderen Regionen und Ländern mit Interesse beobachtet. Wir wollen die Voraussetzung dafür sichern unseren Weg weiterzuentwickeln.

Freiwillige Regelungen müssen Vorrang haben

Insofern ist klar: Jede Regelung, die auf der Grundlage einer freiwilligen Übernahme gesellschaftlicher und volkswirtschaftlicher Verantwortung für unser Land zur Lösung des Problems beiträgt, muss Vorrang haben. In der Summe müssen diese Vereinbarungen das Ausbildungsplatzproblem nachprüfbar und vorbildlich lösen.

Mit der von der Partei eingeforderten Gesetzesvorlage durch die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag haben wir ein wichtiges Ziel

erreicht: In den vergangenen Wochen hat ein konstruktiver Diskussionsprozess begonnen, der neue Wege zu wirksamen, ökonomisch effizienten und freiwilligen Lösungsansätzen auf tarifvertraglicher, regionaler und/oder branchenbezogener Grundlage bietet.

Vor diesem Hintergrund tritt die NRWSPD dafür ein,

* das Gesetz so zu fassen, dass zielkonforme freiwillige Vereinbarungen tarifrechtlicher, regionaler oder branchenbezogener Natur die Anwendung des Gesetzes ersetzen.

* den Ausbildungskonsens NRW zielorientiert weiter zu entwickeln. Wir fordern die Partner des Konsenses auf, Wege zu einer früheren und systematischen Beruforientierung aufzuzeigen, die Vermittlung zu verbessern, neue Ausbildungsformen zu entwickeln.

* dass die Landesregierung diese innovativen Ansätze in das Gesetzgebungsverfahren zum Berufsbildungsförderungsgesetz einbringt und über den Fortgang berichtet.