Beschluss zum Thema "Ausbildungskonsens" - Sitzung des Landesvorstandes
am 24. April 2004Ausbildung ist
gesellschaftliche Verpflichtung und ökonomisches Erfordernis
Jedem ausbildungswilligen jungen Menschen einen
Ausbildungsplatz zu verschaffen, ist eine moralische und gesellschaftliche
Verpflichtung und zugleich eine Voraussetzung fuer die langfristige
ökonomische Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Deutschland, der seinen
Platz ohne erstklassigen Nachwuchs nicht halten kann. In einer der
führenden Wirtschaftsnationen der Welt darf kein Jugendlicher von der
Schule in die Arbeitslosigkeit entlassen werden.
Entscheidend ist das gemeinsame Ziel: Ausbildung
für alle
Wenn weniger als 30 Prozent aller Betriebe ausbilden
und Jahr für Jahr viele junge Menschen keine Chance zu einem Start in die
berufliche Ausbildung und damit in eine selbst bestimmte Zukunft bekommen,
sind Staat und Wirtschaft zum Handeln verpflichtet. Dabei sind wir
Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten einig: Richtschnur ist einzig und
allein die Erreichung des Ziels, Ausbildung für alle sicherzustellen. Und:
Unter den Wegen, die dazu führen, das gemeinsame
Ziel zu erreichen, treten wir fuer den konkreten Weg ein, der das
Wirksamste sicher stellt.
Vor dem Hintergrund der Entwicklung in den
vergangenen Jahren ist der Ruf nach einer gesetzlichen Regelung
nachvollziehbar.
Tatsache ist: Die Arbeitgeber kommen in ihrer
Gesamtheit ihrer gesellschaftlichen Verpflichtung nicht nach.
Unser Weg in Nordrhein-Westfalen hat
Modellcharakter
Wir in Nordrhein-Westfalen haben mit dem
Ausbildungskonsens unterhalb der Schwelle einer gesetzlichen Regelung gute
Erfahrungen gemacht und gezeigt, dass eine bedarfsgerechte Ausbildung im
Konsens möglich ist. Im letzten Ausbildungsjahr ist bei uns allen
ausbildungsfähigen und ausbildungswilligen jungen Menschen ein
Ausbildungsplatz angeboten worden.
Wir haben damit einen Präzedenzfall geschaffen, der
beispielhaft für andere Länder sein kann und den wir weiter entwickeln
wollen. Die Ergebnisse des nordrhein-westfälischen Weges werden auch in
anderen Regionen und Ländern mit Interesse beobachtet. Wir wollen die
Voraussetzung dafür sichern unseren Weg weiterzuentwickeln.
Freiwillige Regelungen müssen Vorrang haben
Insofern ist klar: Jede Regelung, die auf der
Grundlage einer freiwilligen Übernahme gesellschaftlicher und
volkswirtschaftlicher Verantwortung für unser Land zur Lösung des Problems
beiträgt, muss Vorrang haben. In der Summe müssen diese Vereinbarungen das
Ausbildungsplatzproblem nachprüfbar und vorbildlich lösen.
Mit der von der Partei eingeforderten
Gesetzesvorlage durch die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag haben wir
ein wichtiges Ziel
erreicht: In den vergangenen Wochen hat ein
konstruktiver Diskussionsprozess begonnen, der neue Wege zu wirksamen,
ökonomisch effizienten und freiwilligen Lösungsansätzen auf
tarifvertraglicher, regionaler und/oder branchenbezogener Grundlage
bietet.
Vor diesem Hintergrund tritt die NRWSPD dafür
ein,
* das Gesetz so zu fassen, dass zielkonforme
freiwillige Vereinbarungen tarifrechtlicher, regionaler oder
branchenbezogener Natur die Anwendung des Gesetzes ersetzen.
* den Ausbildungskonsens NRW zielorientiert weiter
zu entwickeln. Wir fordern die Partner des Konsenses auf, Wege zu einer
früheren und systematischen Beruforientierung aufzuzeigen, die Vermittlung
zu verbessern, neue Ausbildungsformen zu entwickeln.
* dass die Landesregierung diese innovativen Ansätze
in das Gesetzgebungsverfahren zum Berufsbildungsförderungsgesetz einbringt
und über den Fortgang berichtet. |